Die Autoversicherung kann die Reparatur Ihres Fahrzeugs nach einem Unfall bezahlen, je nachdem, welchen Versicherungsschutz Sie wählen. Ein Fahrzeug ist oft eine große Ausgabe, und Sie wollen es schützen. Die Vollkasko- und die Kaskoversicherung decken jeweils Sachschäden ab. Dabei gibt es eine Reihe von Vorschriften darüber, was abgedeckt ist und was nicht.

Persönliche Haftpflicht- und Sachversicherungen

In den meisten Staaten ist eine Haftpflicht- und Sachschadenversicherung (PLPD) die gesetzlich vorgeschriebene Mindestdeckung. Wenn Sie nur diese Deckung haben, sind Sie zumindest für einen Teil der Kosten des von Ihnen verursachten Schadens bei einem unverschuldeten Unfall abgesichert. Die PLPD deckt keine Sachschäden an Ihrem eigenen Auto ab. Sie bietet Ihnen jedoch Schutz für andere Arten von Schäden.

Diese Verluste umfassen:

  • Verletzungen, Schmerzen und Leiden anderer, je nach den Gesetzen Ihres Landes
  • Sachschäden
  • Medizinische Kosten für Sie (wenn Sie in einem Staat leben, in dem kein Verschulden vorliegt)

Umfassende Deckung

Die Vollkaskoversicherung deckt alle Schäden ab, die nicht auf eine Kollision zurückzuführen sind. Feuer, Diebstahl, Vandalismus, Rehe, Schädlinge und Sturmschäden fallen alle unter diese Kategorie. In den meisten Fällen ist eine Vollkaskoversicherung erforderlich, um Pannenhilfe zu erhalten. Sie ist auch Voraussetzung für den Abschluss einer Kaskoversicherung.

Kollisionskasko

Die Kollisionskasko schützt Ihr Fahrzeug vor Unfällen. Kollisionen mit anderen Autos, Briefkästen, Laternenpfählen, Bäumen und anderen leblosen Gegenständen sind abgedeckt. Oft muss eine Selbstbeteiligung gezahlt werden, bevor Sie Ihr repariertes Fahrzeug zurückbekommen.

Die Kollisionskaskoversicherung kommt meist dann ins Spiel, wenn Sie selbst schuld sind oder nicht wissen, wer Ihr Fahrzeug beschädigt hat.

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